Home

Konformitätserklärungen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ab. Sie verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer, für jede Verpackung eine EU-Konformitätserklärung auszustellen und sie nachgelagerten Wirtschaftsakteuren sowie den Marktüberwachungsbehörden zugänglich zu machen.

Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die Konformitätserklärungen für sämtliche Verpackungsmaterialien bereit, die wir für den Versand unserer Luftfilter einsetzen – von Kartonagen, Kantenschutz und Paletten über Stretch- und Schutzfolien bis hin zu Klebebändern und Etiketten. Jede Erklärung dokumentiert Materialart und Materialcode nach Entscheidung 97/129/EG, Verwendungszweck und Recyclinganteil, die angewandten Normen (DIN EN 13427 ff.), die Einhaltung des Schwermetall-Grenzwerts von 100 mg/kg (Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom) sowie die Anforderungen aus REACH und der PFAS-Beschränkung nach Art. 5 PPWR.

Die Dokumente stehen als PDF zum Download bereit und können unmittelbar für Ihre eigene Compliance-Dokumentation, für Audits oder für Anfragen der Marktüberwachung verwendet werden. Wir aktualisieren sie, sobald sich Materialien, Lieferantenangaben oder rechtliche Anforderungen ändern – maßgeblich ist stets die hier veröffentlichte Fassung. Die zugehörigen technischen Unterlagen halten wir zur Einsicht bereit.

Bei Rückfragen zu einzelnen Erklärungen wenden Sie sich bitte an unsere Qualitätssicherung: info@luftfilterbau.de 

Übergreifende Konformitätsbestätigung

Bestätigung der Konformität unserer Lieferverpackungen (deutsch / englisch)
Zusammenfassende Bestätigung für alle von uns eingesetzten Lieferverpackungen: Einhaltung der Stoffanforderungen nach Art. 5 PPWR sowie der Verpackungsminimierung nach Art. 10 PPWR. Zweisprachiges Dokument (DE/EN) – für die meisten Nachweispflichten Ihrer Wareneingangs- und Compliance-Dokumentation ausreichend.

Kartonagen und Formteile aus Papier

EU-Konformitätserklärung für Standardkartonage aus Wellpappe (KA-STD-WP)
Transport- und Verkaufsverpackung für Luftfilter und Filteranlagen. Materialcode PAP 20 (Wellpappe), Recyclinganteil mindestens 65 %; Recyclingfähigkeit bewertet nach DIN EN 643 und PTS-Methode RH 021.

EU-Konformitätserklärung für Kantenschutzwinkel aus Vollpappe (KA-SCHUTZ)
Kantenschutz zur Sicherung palettierter Ware. Materialcode PAP 21 (Vollpappe) mit hohem Faseranteil aus Rezyklat; der Lieferant ist FSC-Chain-of-Custody-zertifiziert (FSC Mix / FSC Recycled).

EU-Konformitätserklärung für „Nicht stapeln“-Hütchen aus bedruckter Wellpappe (KA-HUET)
Signalisiert das Stapelverbot bei palettierter Ware. Materialcode PAP 20 (Wellpappe); für die Bedruckung werden die Schwermetall-Grenzwerte für Druckfarben nach EN 71-3 bzw. DIN 55649 sinngemäß angewendet.

Folien

EU-Konformitätserklärung für luftdichte Schutzfolie aus Polyethylen (FO-LDF)
Luftdichte Umhüllung empfindlicher Filter zum Schutz vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen. Materialcode LDPE 04; Bezug mit bis zu 100 % PIR-/PCR-Rezyklat möglich, Gestaltung nach den RecyClass Design-for-Recycling-Guidelines für Polyethylen-Folien.

EU-Konformitätserklärung für Luftpolsterfolie aus Polyethylen (FO-LPF)
Polstermaterial zum Ausfüllen von Leerräumen und zum Schutz empfindlicher Ware. Materialcode HDPE 02; stoffliche und energetische Verwertung nach DIN EN 13430 und DIN EN 13431, Sortiergruppe 310 des DKR-Katalogs.

EU-Konformitätserklärung für Stretchfolie aus Polyethylen (FO-STR)
Palettenumhüllung und Ladungssicherung palettierter Ware, ausschließlich für den technischen Einsatz. Materialcode LDPE 04 (einschließlich linearer Ausführungen, LLDPE); Materialeinsatz minimiert nach DIN EN 13428.

Paletten und Ladungssicherung

EU-Konformitätserklärung für Euro-Flachpaletten (PA-EUR)
Euro-Flachpalette (EPAL/UIC) als Mehrwegverpackung im etablierten Wiederverwendungssystem nach Anhang VI PPWR. Materialcode FOR 50 (Holz); Ausführung nach DIN EN 13698-1, DIN EN ISO 8611 und UIC-Kodex 435-2, wärmebehandelt nach ISPM-15 (56 °C / 30 min Kerntemperatur).

EU-Konformitätserklärung für Einwegpaletten aus Holz (PA-EWP)
Einwegpalette ohne Rücknahme, insbesondere für Auslandslieferungen und Empfänger ohne Zugang zum EPAL-Palettentauschsystem. Materialcode FOR 50 (Holz); Prüfung nach DIN EN ISO 8611 und ISO 6780, ISPM-15-Wärmebehandlung soweit für den Drittlandsversand erforderlich.

EU-Konformitätserklärung für Einwegpaletten aus Polyethylen (PA-KST)
Einwegpalette für hygienekritische Anwendungen und für Auslandslieferungen ohne Palettentausch. Materialcode HDPE 02; Prüfung nach DIN EN ISO 8611 und ISO 6780, Gestaltung nach den RecyClass-Guidelines für starre HDPE-Verpackungen.

EU-Konformitätserklärung für Umreifungsband aus Polypropylen (PA-UMR)
Stabilisierung und Ladungssicherung palettierter Ware, mit Stahl-Klemmverschluss. Materialcodes PP 05 (Band) und FE 40 (Verschlusskomponente); stoffliche Verwertung nach DIN EN 13430, Gestaltung nach den RecyClass-Guidelines für Polypropylen-Verpackungen.

Klebebänder und Etiketten

EU-Konformitätserklärung für Nassklebeband auf Papierbasis (KL-PAP)
Fadenverstärktes Klebeband zum Verschluss und zur Sicherung von Kartonagen. Materialcode PAP 22 (Papier); Recyclingfähigkeit im Papierstrom bewertet nach DIN EN 643 und PTS-Methode RH 021.

EU-Konformitätserklärung für Warnklebeband aus Polyvinylchlorid (KL-KST)
Verschluss und Sicherung von Kartonagen sowie Kennzeichnung transportempfindlicher Sendungen mit mehrsprachigem Warnhinweis. Materialcode PVC 03; für Einfärbung und Bedruckung werden die Schwermetall-Grenzwerte nach EN 71-3 bzw. DIN 55649 sinngemäß angewendet.

EU-Konformitätserklärung für selbstklebende Etiketten aus Papier (ET-PAP)
Kennzeichnungselement auf Verpackungen und Produkten und damit Bestandteil der Verpackung. Materialcode PAP 22 (Papier); Recyclingfähigkeit bewertet nach DIN EN 643 und PTS-Methode RH 021.

EU-Konformitätserklärung für selbstklebende Etiketten aus Polyethylenfolie (ET-LDPE)
Kennzeichnungselement auf Verpackungen und Produkten und damit Bestandteil der Verpackung. Materialcode LDPE 04; Gestaltung nach den RecyClass Design-for-Recycling-Guidelines für Polyethylen-Folien und -Etiketten.

CHAT
info@luftfilterbau.de +49 (0) 431 71953 0